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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

der RoVoCamps GmbH

 

Dokumentenstand: 01.04.2016

 

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Die RoVoCamps GmbH wird folgend als „RoVoCamps“ bezeichnet.

Der Vertragspartner, für den RoVoCamps eine Leistung in Form eines Ferienbetreuungsangebots erbringt, wird folgend als „Auftraggeber“ bezeichnet.

Die teilnehmenden Kinder einschließlich deren gesetzlichen Vertreter werden folglich als „Teilnehmer“ bezeichnet.

Der Gegenstand der Leistungserbringung, die von RoVoCamps gegenüber dem Auftraggeber erbracht wird, wird folgend als „Veranstaltung“ bezeichnet.

Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.

 

1. Geschäftsverhältnis

  1. Die RoVoCamps GmbH Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) sind im Zuge der Anmeldung durchzulesen. Sie stehen jederzeit zugänglich auf der Webseite von RoVoCamps (www.rovocamps.de) und können auf Wunsch zugeschickt werden.

  2. Die AGB gelten für alle Veranstaltungen von RoVoCamps, wenn nichts anderes auf der Anmeldung für eine bestimmte Veranstaltung bestimmt ist. Zusätzlich sind die Beschreibungstexte der jeweiligen Veranstaltungen auf der Anmeldung zu beachten (Höhe der Teilnehmergebühr, Betreuungszeiten, Inklusivleistungen etc.).

  3. Mit der Unterschrift des Teilnehmers auf der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die AGB.

 

2. Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang, der von RoVoCamps erbracht wird, sowie die Höhe der Teilnehmergebühr und die Veranstaltungszeiten sind für die jeweilige Veranstaltung den Beschreibungstexten zu entnehmen.

  2. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den unter 2. 1) genannten Punkten einverstanden.

 

3. Gewährleistung

  1. RoVoCamps behält sich vor, die Veranstaltung aufgrund von nicht planbaren Einflüssen (Unwetter, Bauarbeiten an der Sportstätte, etc.) sowie im Falle eines Vertragsbruchs durch den Auftragsgeber oder der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers kurzfristig abzusagen. In diesem Fall ist RoVoCamps zu keinem alternativen Angebot oder etwaiger Entschädigungsleistungen verpflichtet.

  2. RoVoCamps übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Erfüllung der in den Beschreibungstexten genannten Leistungen. Es handelt sich lediglich um Beispiele und anhaltgebende Deskriptionen.

  3. RoVoCamps übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Sicherheit am Veranstaltungsort. Dieser wird RoVoCamps vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und wird durch RoVCoCamps nach bestem Wissen und Gewissen für die von RoVoCamps verfolgten Ziele und Zwecke genutzt.

 

4. Betreuung

  1. Während den angegebenen Veranstaltungszeiten obliegt die Aufsicht über die angemeldeten Kinder dem Auftraggeber.

  2. Alle Betreuer und Helfer, die von RoVoCamps eingesetzt werden und einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit RoVoCamps unterliegen, werden im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschult und in Hinblick auf mögliche Probleme und Gefahren sensibilisiert. RoVoCamps übernimmt keinerlei Gewährleistung für den Ausbildungs- bzw. Kenntnisstand der eingesetzten Betreuer und Helfer.

  3. RoVoCamps übernimmt keine Haftung für die Folgen des Verhaltens oder der Handlungen von eingesetzten Betreuern und Helfern, wenn das Verhalten und die Handlungen der eingesetzten Betreuer und Helfer unter größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten.

  4. Für Verhalten und Handlungen der vom Auftraggeber eingesetzten Betreuer und Helfer übernimmt RoVoCamps dann keine Haftung, wenn kein vertragliches Arbeitsverhältnis zwischen den Betreuern und Helfern und RoVoCamps vorliegt.

 

5. Haftungsausschluss

  1. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in Bezug auf das hier vereinbarte Geschäftsverhältnis ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RoVoCamps, sofern der Teilnehmer Ansprüche gegen diese geltend macht.

  2. Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, beispielsweise hat RoVoCamps die vertraglich vereinbarte(n) Leistung(en) mit adäquater Sorgfalt zu erbringen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch RoVoCamps beruhen.

 

6. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen RoVoCamps und dem Teilnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und RoVoCamps ist Mainz.

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